AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spectra GmbH & Co. KG


Spectra GmbH & Co. KG

Mahdenstr. 3
72768 Reutlingen
Deutschland

Tel +49 7121 1432-10
E-Mail info@spectra.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spectra Online-Shops (B2B)

I. Geltungsbereich, Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB Online-Shop“) der Firma Spectra GmbH & Co. KG, Mahdenstraße 3, 72768 Reutlingen, Deutschland (nachfolgend: „Spectra“ bzw. „wir“), gelten für sämtliche Geschäfte über die Lieferung von Waren an den Kunden, die der Kunde unter Verwendung unseres Online-Shops, abrufbar unter den verschiedenen Subdomains https://*.spectra.de oder https://industrie-pc.de , abgeschlossen hat.
  2. Der Anwendungsbereich dieser AGB Online-Shop ist beschränkt auf Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB Online-Shop finden keine Anwendung im Verkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
  3. Diese AGB Online-Shop gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren AGB Online-Shop abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis von oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung des Kunden ausführen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB Online-Shop. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Diese AGB Online-Shop gelten auch für künftige Geschäfte zwischen SPECTRA und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
  6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber ggf. abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  7. Rechte, die SPECTRA nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB Online-Shop hinaus zustehen, bleiben unberührt.
  8. Sofern Regelungen dieser AGB mit unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (national) und/oder (international) in Widerspruch stehen, gehen im Zweifel die Bestimmungen dieser AGB vor.

II. Registrierung

Der Kunde muss sich vor Durchführung einer Bestellung registrieren und durch die Registrierung ein Kundenkonto erstellen. Im Rahmen der Registrierung werden personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet. Die Datenverarbeitung ist unserer Datenschutzerklärung für Kunden zu entnehmen. Eine Registrierung ist nur möglich, wenn der Kunde unsere AGB Online-Shop und Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und die AGB Online-Shop akzeptiert hat.

III. Rechte an unseren Unterlagen, Zusagen des Kunden

  1. Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige im Rahmen der Vertragsanbahnung übermittelte Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  2. Alle Rechte, insbesondere Patent-, Urheber- und Erfinderrechte, an von uns gefertigten Unterlagen, Mustern, Vorrichtungen, Werkzeugen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Plänen stehen ausschließlich uns zu. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, sofern wir ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung hierzu erteilt haben.
  3. Überlassen wir vorbezeichnete Gegenstände oder Unterlagen, liegt hierin keine Rechteübertragung oder -einräumung (Nutzungslizenz) an den Kunden.
  4. Der Kunde versichert, dass uns von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde steht dafür ein, dass uns von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Pläne, etc., maßgenau sind, sich zur Ermittlung der vertraglich geschuldeten Leistung unmittelbar eignen und mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen.

IV. Speicherung des Vertragstextes, Datenschutz

  1. Der Vertragstext wird bei SPECTRA intern gespeichert.
  2. Der Vertragstext kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr von dem Kunden abgerufen werden. Der Kunde kann die Daten der Bestellung jedoch speichern, indem die auf der letzten Seite der Bestellübersicht zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen seines Internetbrowsers gespeichert und ausgedruckt werden. Darüber hinaus werden die Daten der Bestellung im Kundenkonto des Kunden hinterlegt.
  3. Alternativ hierzu hat der Kunde die Möglichkeit, die automatisierte Bestellbestätigung abzuwarten, die SPECTRA unverzüglich nach Abschluss der Bestellung per E-Mail an die von dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs hinterlegte E-Mail-Adresse versendet, welche sodann ausgedruckt oder mit dem jeweiligen E-Mail-Programm des Kunden abgespeichert werden kann. Die Bestellbestätigung enthält auch eine Fassung dieser AGB Online-Shop.
  4. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten können Sie unserem datenschutzrechtlichen Hinweisblatt für Kunden entnehmen.

V. Vertragsschluss

  1. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
  2. Folgende technischen Schritte führen zu einer Bestellung:
    1. Der Kunde kann aus dem Sortiment von SPECTRA Produkte, die mit einem Verkaufspreis ausgewiesen sind, auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ im virtuellen Warenkorb sammeln.
    2. Rabatte werden bei angemeldeten Kunden direkt im Warenkorb angezeigt.
    3. Im Warenkorb werden dem Kunden die von ihm gewählten Produkte angezeigt. Den Inhalt des Warenkorbs kann der Kunde jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb“ ansehen.
    4. Der Kunde kann die Anzahl der gewählten Produkte im Warenkorb abändern oder Produkte löschen. Durch einen Klick auf die mit „x“ gekennzeichnete Schaltfläche kann der Kunde im Warenkorb jederzeit einzelne Produkte aus seinem Warenkorb entfernen oder den Warenkorb ganz leeren.
    5. Um den Bestellprozess einzuleiten, muss der Button „Weiter zur Kasse“ angeklickt werden.
    6. Im weiteren Verlauf wird der Kunde aufgefordert, seine personenbezogenen Daten einzugeben. Kunden mit einem Kundenkonto müssen Ihren Benutzernamen und ihr Passwort eingeben, um sich anzumelden. Dabei kann z.B. auch eine abweichende Lieferadresse angegeben werden.
    7. Am Ende des Bestellprozesses gelangt der Kunde zu einer Bestellübersicht („Zusammenfassung“). Dort besteht die Möglichkeit, abschließend zu prüfen, was der Kunde bestellen möchte. Änderungen und Korrekturen sind in der Übersicht möglich. Falls der Kunde den Bestellprozess komplett abbrechen möchte, kann er jederzeit das Browser-Fenster schließen. Diese Vorgänge sind unverbindlich.
    8. Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Kenntnisnahme der und sein Einverständnis mit unseren AGB Online-Shop, die durch einen Link abrufbar und ausdruckbar sind, durch Setzen eines Hakens zu erklären.
    9. Ebenso muss der Kunde vor Absenden der Bestellung durch Setzen eines Hakens bestätigen, dass er unsere verlinkte Datenschutzerklärung für die Datenverarbeitung im Online-Shop zur Kenntnis genommen hat.
    10. Mit dem Absenden einer Bestellung über die Webseite durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.
    11. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung („Bestellbestätigung“), in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und welche der Kunde über die Funktion seines E-Mail-Programmes „Drucken“ ausdrucken kann. In dieser automatischen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch uns.
  3. Ein Vertrag mit uns kommt spätestens mit dem Erhalt unserer Auftragsbestätigung zustande. Bereits in der Bestellbestätigung, jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellübersicht, AGB Online-Shop) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt.
  4. Hat der Kunde eine Niederlassung in Deutschland, steht für den Vertragsschluss ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Hat der Kunde keine Niederlassung in Deutschland, steht für den Vertragsschluss ausschließlich die englische Sprache zur Verfügung.

VI. Vertragsinhalt, Anpassung der vertraglich geschuldeten Leistung, Teillieferung, Rechtsmängel

  1. Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere der Auftragsbestätigung.
  2. Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter diesbezüglich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Ansprüche gegen den Kunden geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf andere Staaten schuldet SPECTRA nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
  4. Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von SPECTRA geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Kunden nicht unzumutbar belasten.
  5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

VII. Nutzungsrechte

  1. Wir räumen dem Kunden an Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten und Know-how ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang ein, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist. Das Kopieren auf andere, im Vertrag nicht genannte Maschinen, Systeme und Datenverarbeitungseinheiten ist dem Kunden untersagt.
  2. Jegliche darüber hinaus gehende Nutzung ist dem Kunden nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.

VIII. Leistungsfrist, Selbstbelieferungsvorbehalt, höhere Gewalt und Rücktrittsrecht

  1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Fristen und Terminen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben.
  2. Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen voraus. Die Frist zur Leistungserbringung beginnt nicht zu laufen, bevor der Kunde seinen Mitwirkungspflichten diesbezüglich nachgekommen ist.
  3. Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Kunden, wie beispielsweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Kunde die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
  4. SPECTRA steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.
  5. Eine vereinbarte Frist bzw. ein vereinbarter Termin zur Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vertragspartner (Selbstbelieferungsvorbehalt). Dies gilt nicht, wenn sich aus der vertraglichen Vereinbarung eindeutig ergibt, dass wir die Übernahme eines Beschaffungsrisikos übernommen haben oder ein Fall einer unbeschränkten Gattungsschuld vorliegt. Weiter entfällt unsere Leistungspflicht aufgrund des Selbstbelieferungsvorbehalts nicht, wenn wir im Hinblick auf die im Verhältnis zum Kunden zu erbringende Leistung kein kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Lieferanten abgeschlossen haben oder die Nichterfüllung dieses kongruenten Deckungsgeschäfts selbst schuldhaft herbeigeführt haben. SPECTRA wird den Kunden unverzüglich informieren, sofern die Leistung des kongruenten Deckungsgeschäfts nicht verfügbar sein sollte.
  6. Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt sowie dessen Dauer keinen Einfluss auf den Zeitraum der Leistungserbringung haben. Bei der Bemessung der angemessenen Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse wie Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. SPECTRA wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Liefertermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so sind sowohl der Kunde als auch SPECTRA zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an SPECTRA auswirken.
  7. Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung richten sich nach XIII. Haftung.

IX. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer bei SPECTRA, Reutlingen, über (Incoterms 2020 FCA, SPECTRA, Reutlingen).

X. Annahmeverzug, Verzögerungsschaden

  1. Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig ab oder gerät er auf andere Weise in Annahmeverzug, so schuldet er SPECTRA pro angefangenen Arbeitstag einen Betrag in Höhe von 0,1 % des betroffenen Auftragswertes, insgesamt jedoch maximal 5 % des betroffenen Auftragswertes.
  2. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens, SPECTRA der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

XI. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich Frei Frachtführer SPECTRA, Reutlingen (Incoterms 2020 FCA, SPECTRA, Reutlingen). Wenn wir im Auftrag des Kunden den Frachtführer auswählen, hat der Kunde uns die Kosten des Frachtführers zu erstatten.
  2. Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer.
  3. Sämtliche etwa anfallenden sonstigen Kosten, insbesondere für die Abwicklung von Zahlung, Transport, Ein- und Ausfuhrzölle, Gebühren, trägt der Kunde.
  4. Dem Kunden steht als Zahlungsmöglichkeiten auf Rechnung, Vorkasse oder per PayPal zur Verfügung.
  5. Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung innerhalb von zehn Kalendertagen ab Gefahrübergang rein netto fällig. Zahlungen sind am Sitz von SPECTRA in Reutlingen, zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.
  7. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

XII. Mängelrüge

  1. Der Kunde obliegt es, erhaltene Ware innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Gefahrübergang auf die Mangelfreiheit zu untersuchen.
  2. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb von fünf Arbeitstagen ab tatsächlicher Entdeckung zu rügen. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser im Rahmen der Untersuchung nach Ziff. 1 erkannt oder zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt wurde.
  3. Etwaig entdeckte Mängel sind uns gegenüber zumindest in Textform zu rügen. Die Rüge hat unter Angabe einer detaillierten Schilderung zu erfolgen, anhand derer die vermuteten Ursachen sowie die Auswirkungen ersichtlich sind. Auf Verlangen ist uns geeignetes Dokumentationsmaterial, insbesondere in Form von Lichtbildern, zur Verfügung zu stellen.
  4. Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht nach, gilt die Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrechte stehen ihm nicht zu. Dies gilt nicht, sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen hatten oder der Ausschluss mit den Bestimmungen einer Garantie unvereinbar wäre.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die mit einer schuldhaft vorgenommenen unberechtigten Mängelrüge verbundenen Kosten von SPECTRA zu tragen.
  6. Die Fristen der Ziff. 1 und 2 beginnen, sofern eine Dokumentation von SPECTRA geschuldet ist, erst, wenn der Kunde die Dokumentation erhalten hat.

XIII. Gewährleistung

  1. Im Falle der Schlechterfüllung von SPECTRA, also des Zurückbleibens der tatsächlichen Leistungserbringung hinter der vertraglich geschuldeten Leistung (Mangelhaftigkeit), richten sich die Ansprüche des Kunden nach den folgenden Bestimmungen.
  2. Zunächst ist der Kunde nur berechtigt, von SPECTRA innerhalb angemessener Frist Beseitigung der Schlechterfüllung (Mängelbeseitigung) zu verlangen. Die Auswahl der Art der Mängelbeseitigung, durch welche SPECTRA die Beseitigung der Schlechterfüllung erbringt, im Wesentlichen Nachbesserung oder Ersatzlieferung, obliegt SPECTRA. Zum Zwecke der Mängelbeseitigung hat der Kunde SPECTRA oder von SPECTRA beauftragten Dritten Zugang zur Ware zu gewähren sowie erforderlich werdende und gebotene Maßnahmen zu unterstützen. Erforderliche Aufwendungen der Mängelbeseitigung übernimmt SPECTRA. Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen als den ursprünglichen Bestimmungsort gebracht wird, übernimmt SPECTRA nicht.
  3. Erbringt SPECTRA die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der angemessenen Frist oder führt die von SPECTRA gewählte Art der Mängelbeseitigung nicht zur Mangelfreiheit, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen.
  4. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde grundsätzlich nur berechtigt
    1. bei Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung und
    2. erst dann, wenn die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der angemessenen Frist durchgeführt wurde oder nicht zur Mangelfreiheit führte. Lit. b. muss für den Rücktritt vom Vertrag nicht erfüllt sein, wenn die Mängelbeseitigung für den Kunden aufgrund der Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist oder offensichtlich erfolglos bleiben wird.
  5. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde auch berechtigt, wenn SPECTRA im Falle der Nichteinhaltung einer als verbindlich vereinbarten Lieferfrist bzw. eines als verbindlich vereinbarten Liefertermins trotz des Setzens einer weiteren angemessenen Frist, die in der Regel nicht geringer als zwei Wochen bemessen sein darf, die Leistung nicht erbringt.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Ansprüche nach Ziff. 2 – 5 innerhalb angemessener Frist geltend zu machen. Er hat SPECTRA zur Vornahme der Handlungen schriftlich aufzufordern.
  7. Bezieht sich die Nichtleistung oder Schlechtleistung nur auf einen Teil der Lieferung, so gelten die Ansprüche nach Ziff. 2 und 3 nur im Hinblick auf denjenigen Teil, der von der Nichtleistung oder Schlechtleistung betroffen ist. Der Rücktritt vom gesamten Vertrag (Ziff. 4 und 5) kann in einem solchen Fall nur erklärt werden, wenn die Unvollständigkeit der Lieferung oder die nur teilweise vertragsgemäße Lieferung für sich genommen eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt.
  8. Gewährleistungsansprüche – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – verjähren in Abweichung von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB innerhalb von zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen.
  9. Vorgenannte Ansprüche wegen Schlechterfüllung, die auf unsachgemäße Handhabung des Kunden oder die Missachtung der Nutzungshinweise zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
  10. Für die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit gilt XIII. Haftung.
  11. Unberührt bleiben die Regelungen zum Lieferantenregress gem. §§ 445a, 445b BGB.

XIV. Haftung

  1. SPECTRA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. SPECTRA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn SPECTRA wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
  3. Die Haftung nach Ziff. 2 ist im Falle der grob fahrlässigen Pflichtverletzung begrenzt auf das Dreifache des betroffenen Auftragswertes. Unterschreitet das Dreifache des betroffenen Auftragswertes jedoch den Betrag von 2.500,00 EUR, so beträgt die Haftungssumme von SPECTRA maximal 2.500,00 EUR. Mit Rücksicht auf vorbezeichnete Regelung empfiehlt SPECTRA den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung.
  4. SPECTRA haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
  5. SPECTRA haftet gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes.
  6. Im Falle der Vereinbarung einer vertraglichen Garantie haftet SPECTRA entsprechend der Garantieerklärung.
  7. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  8. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.

XV. Unterstützung in Produkthaftungsfällen

  1. Der Kunde wird Produkte im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte nicht verändern. Er wird insbesondere vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde SPECTRA im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde ist für den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.
  2. Ist SPECTRA zur Einleitung von Maßnahmen, insbesondere zur Produktwarnung oder zum Produktrückruf, verpflichtet, so wird der Kunde SPECTRA mit besten Kräften unterstützen.
  3. Der Kunde wird SPECTRA unverzüglich in Schriftform über ihm bekanntwerdende Risiken informieren.

XVI. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  2. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Ziff. 1 entsprechend.
  3. Ziff. 1 und 2 gelten nicht, sofern dem Kunden hierdurch die Geltendmachung eines Anspruchs verwehrt würde, der in einer engen synallagmatischen Verknüpfung mit der von uns geltend gemachten Forderung steht.

XVII. Abtretungsverbot

  1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
  2. Ziff. 1 gilt nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a HGB.

XVIII. Eingentumsvorbehalt

  1. Hat der Kunde seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland, gelten für den Eigentumsvorbehalt die folgenden Vorschriften:
    1. Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der geschäftlichen Beziehung herrührender Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die sich zugunsten von SPECTRA ergebende Saldoforderung.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
    3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für SPECTRA. Wird Vorbehaltsware mit anderen, nicht SPECTRA gehörenden Gegenständen zu einer neuen Sache verarbeitet, so erwirbt SPECTRA Miteigentum an der neuen Sache. Der Miteigentumsanteil bemisst sich nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung.
    4. Erfolgt durch den Kunden eine Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zu einer einheitlichen Sache und ist einer der anderen Gegenstände als Hauptsache anzusehen, so steht SPECTRA anteiliges Eigentum an der entstehenden Sache zu. Der Miteigentumsanteil bemisst sich nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Der Kunde tritt bereits jetzt dieses Miteigentum unter Einräumung von Mitbesitz an SPECTRA ab, wobei SPECTRA die Abtretung bereits jetzt annimmt.
    5. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde mit allen Nebenrechten insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Lit. b. und c. bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Sicherung an SPECTRA ab. SPECTRA nimmt diese Abtretung an. Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten. Der Kunde ist ermächtigt, die sich ergebenden Kaufpreisforderungen bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung der Zahlung an SPECTRA für Rechnung von SPECTRA einzuziehen. SPECTRA wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung hat der Kunde SPECTRA die zur Einziehung der Forderung notwendigen Angaben unter Vorlage der entsprechenden Lieferverträge mit seinen Abnehmern, den Rechnungen und einer Übersicht über die Zahlungen der Abnehmer an den Kunden zu übermitteln.
    6. Über Zugriffe Dritter auf Waren, an denen SPECTRA Eigentum hat, insbesondere auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware und die Forderungen von SPECTRA, hat der Kunde SPECTRA unverzüglich in Textform zu unterrichten und die für eine Abwehr erforderlichen Informationen und Dokumente zu übermitteln.
    7. Soweit der realisierbare Wert der SPECTRA zustehenden Sicherungsrechte alle an SPECTRA noch nicht bezahlten Forderungen gegenüber dem Kunden um mehr als zehn Prozent übersteigt, ist SPECTRA auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der Sicherungsrechte verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherungsrechte steht SPECTRA zu.
  2. Hat der Kunde weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland, gelten für den Eigentumsvorbehalt die folgenden Vorschriften:
    1. Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.

XIX. Streitbeilegung, anwendbares Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz von SPECTRA in Reutlingen, Deutschland, zuständige Gericht.
  2. SPECTRA ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Befindet sich die für die jeweilige Leistungserbringung maßgebliche Niederlassung des Kunden außerhalb der Europäischen Union sowie außerhalb der Staaten der Schweiz, Norwegens und Island, so werden alle Streitigkeiten zwischen SPECTRA und dem Kunden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Ort des Schiedsverfahrens ist Stuttgart. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XX. Schriftform

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB Online-Shop sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

XXI. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung dieser AGB Online-Shop unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
  2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung, die vernünftigerweise vereinbart worden wäre, wenn beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht worden wäre.
  3. Die vorgenannten Bestimmungen gelten entsprechend im Falle einer Regelungslücke.

Stand: Juni 2022

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